Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verdachtskündigung; sexuelle Belästigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung minderjähriger Schülerinnen; Kündigung trotz fehlender Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 184g Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
- LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15
- BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08
Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
Die Verdachtskündigung ist unter diesen Voraussetzungen auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.12.2008 - 1 BvR 347/08, Rn. 11 f. bei Juris). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
Schließlich muss der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, Rn. 16 f. bei Juris). - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
Geht es um ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers, darf der Arbeitgeber den Fortgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens abwarten und abhängig davon in dessen Verlauf zu einem nicht willkürlich gewählten Zeitpunkt kündigen (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 31 bei Juris). - BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
Der Kläger übt als Lehrer keine hoheitliche Tätigkeit aus, aufgrund derer das Arbeitsverhältnis der Parteien nach § 20 Abs. 2 GVG nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen würde (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 960/11, Rn. 13 ff. bei Juris).
- LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers an einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 17. September 2014 - 2 Ca 1117/14 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung vom 8. Juni 2010 beendet wurde.
3 Sa 140/15 2 Ca 1117/14.