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   ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14   

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https://dejure.org/2014,58361
ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14 (https://dejure.org/2014,58361)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14 (https://dejure.org/2014,58361)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 16. September 2014 - 2 Ca 1117/14 (https://dejure.org/2014,58361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verdachtskündigung; sexuelle Belästigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Lehrers wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung minderjähriger Schülerinnen; Kündigung trotz fehlender Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 184g Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
    Die Verdachtskündigung ist unter diesen Voraussetzungen auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.12.2008 - 1 BvR 347/08, Rn. 11 f. bei Juris).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
    Schließlich muss der Arbeitgeber alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts getan, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2012 - 2 AZR 206/11, Rn. 16 f. bei Juris).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
    Geht es um ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers, darf der Arbeitgeber den Fortgang des Ermittlungs- und Strafverfahrens abwarten und abhängig davon in dessen Verlauf zu einem nicht willkürlich gewählten Zeitpunkt kündigen (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 732/11, Rn. 31 bei Juris).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
    Der Kläger übt als Lehrer keine hoheitliche Tätigkeit aus, aufgrund derer das Arbeitsverhältnis der Parteien nach § 20 Abs. 2 GVG nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen würde (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 960/11, Rn. 13 ff. bei Juris).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers an einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 17. September 2014 - 2 Ca 1117/14 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung vom 8. Juni 2010 beendet wurde.

    3 Sa 140/15 2 Ca 1117/14.

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